Gemeinde Großwallstadt

Zuzug (Anmeldung) / Wegzug (Abmeldung)


Zuzug / Anmeldung

Allgemeine Infos

Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherig und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Personen, die nur vorübergehend in Großwallstadt eine Wohnung für die Dauer von höchstens 2 Monaten beziehen und in Deutschland für eine andere Wohnung gemeldet sind, unterliegen hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.

Meldepflichtig sind hingegen Besucher aus dem Ausland. Details mögen bitte im jeweiligen Einzelfall mit dem Ausländeramt geklärt werden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Wo muss ich hin?

Rathaus Großwallstadt, Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt

Zimmer 6, Passamt / Gewerbeamt / Einwohnermeldeamt

Tel. 06022 2207-30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Kosten entstehen?

  • .....

weitere Informationen

  • Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde vornehmen...

Wegzug / Abmeldung

Allgemeine Infos

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.

Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung an Ihrem Hauptwohnsitz abmelden.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wo muss ich hin?

Rathaus Großwallstadt, Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt

Zimmer 6, Passamt / Gewerbeamt / Einwohnermeldeamt

Tel. 06022 2207-30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Kosten entstehen?

  • .....

weitere Informationen

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