Bitte beachten Sie, bei Neubeantragungen von Reisepässen, dass diese unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt – bestenfalls gleich bei der Reiseplanung – erfolgen sollten.
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.
Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie bei Auslandsreisen für Ihre Kinder einen elektronischen Reisepass (biometrisch). Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt der Personalausweis, der auch bereits für die Kleinsten ausgestellt werden kann.
Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt max. 6 Jahre. Allerdings nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen
(Auswärtiges Amt / Reisebüro).
Elektronischer Reisepass |
37,50€ |
6 Jahre |
Uneingeschränkt |
Personalausweis |
22,80€ |
6 Jahre |
Eingeschränkt |
Weiterhin wird bekanntgegeben, dass sich ab dem 01.01.2024 die Gebühren für den elektronischen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 10,00€ erhöhen:
Elektronischer Reisepass |
70,00€ |
10 Jahre |
Uneingeschränkt |
Personalausweis |
37,00€ |
10 Jahre |
Eingeschränkt |
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt - und einige Gemeinden wie Großwallstadt suchen schon jetzt Ehrenamtliche. Gesucht werden Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden die Interessierten in einem der über das Gemeindegebiet verteilten Urnenwahllokale oder in einem der Briefwahlbezirke eingesetzt. Die Urnenwahlbezirke sind in der Kardinal-Döpfner-Schule oder in der Volkshalle. Die Briefwahlbezirke sind alle im Rathaus. Einsatzwünsche können bei der Anmeldung geäußert werden.
Während der Öffnungszeit des Urnenwahllokals von 8 bis 18 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst, nach Schließung des Wahllokals um 18 Uhr tritt der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen zusammen. Gemeinsam entscheiden die Wahlhelfer über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten vor der Wahl eine ausführliche Schulung. Interessierte können sich per E-Mail an wahlen@grosswallstadt.de melden.